Die Leiterin Grundbuch ist für die strategische, operative und fachliche Führung der Gruppe Grundbuch zuständig. Sie vertritt die Gruppe nach aussen und übt im Auftrag des Kantonsgerichts die unmittelbare organisatorische und fachliche Aufsicht über die Grundbuchämter aus. Sie leitet die Zentralen Dienste und koordiniert Grundbuchprojekte. Zusätzlich nimmt sie weitere Aufgaben wahr, wie z.B. die Erarbeitung von grundbuchbezogenen Vernehmlassungen und Gesetzesentwürfen sowie die Erstellung von Berichten zu Beschwerden und Anfragen. Die Leiterin Grundbuch wird vom Kantonsgericht gewählt.
Der oder die stellvertretende Leiter/in Grundbuch unterstützt und entlastet die Leiterin Grundbuch in allen Belangen. Ihm/Ihr können eigene Aufgabengebiete der Leitung Gruppe Grundbuch übertragen werden.