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Protokollauszug GRAVIS

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer können für ihre Grundstücke ohne Interessennachweis schriftlich beim zuständigen Grundbuchamt einen Auszug aus den Protokollen verlangen (Art. 30 GBV).

Für die Erstellung eines Protokollauszugs aus GRAVIS beträgt die Gebühr gestützt auf § 14 Abs. 1 Ziff. 1 des Grundbuchgebührentarifs (SRL 228) Fr. 35.-- inkl. Porto.