Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung über die wichtigsten grundbuchlichen Grundlagen. Bitte wählen Sie Ihr gewünschtes Thema im Menü auf der linken Seite. Zur besseren Lesbarkeit gelten die in der männlichen Form gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter.
Bitte beachten Sie, dass die Grundbuchämter des Kantons Luzern selber keine Beurkundungen vornehmen. Hierfür sind die im Kanton Luzern ansässigen Notarinnen und Notaren zuständig. Hier gelangen Sie zum Notarenregister des Kantons Luzern.