Das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) regelt den Rechtsverkehr mit landwirtschaftlichem Boden durch Bestimmungen über den Erwerb, die Teilung und Verpfändung. Die darin enthaltenen Vorschriften schränken die Verfügungsfreiheit des landwirtschaftlichen Grundeigentümers wesentlich ein und bedeuten eine massive Einengung seiner Eigentumsrechte.
Gesetzliche Grundlagen
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