Ablauf Grundbucheintrag

Tagebuch

Die Grundbuchanmeldung (bspw. ein Kaufvertrag) wird beim Grundbuchamt per Post oder am Schalter eingereicht. Am Tag des Eingangs der Grundbuchanmeldung wird beim Grundbuchamt der Eingang auf den betroffenen Grundstücken im EDV-Grundbuch vermerkt (sogenannter Tagebucheintrag). So wird bspw. der Kaufvertrag auf den zu verkaufenden Grundstücken registriert, welcher dann ab sofort als Pendenz bei allen betroffenen Grundstücken ersichtlich ist. Beim Tagebuch wird also vorerst der Eingang einer gewünschten Anpassung im Grundbuch registriert. Dies geschieht zwingend noch am selben Tag des Eingangs der Anmeldung.

Rechtliche Prüfung

Jede Grundbuchanmeldung wird einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Der Grundbuchverwalter oder seine Stellvertreter prüfen, ob die Anmeldeunterlagen vollständig sind und stellen sicher, dass sie keine Mängel aufweisen. Ist das Grundbuchgeschäft in Ordnung, wird die Freigabe zum Eintrag erteilt. Ist das Grundbuchgeschäft mangelhaft, werden fehlende Unterlagen einverlangt oder das Grundbuchgeschäft wird abgewiesen.

Provisorischer Grundbucheintrag

Wurde die Freigabe zum Eintrag erteilt, wird in einem nächsten Schritt die beantragte Eintragung, Änderung oder Löschung durch einen Mitarbeiter im Grundbuch provisorisch eingetragen. Beim im Beispiel aufgeführten Kaufvertrag wird der Verkäufer gelöscht und die Käuferschaft eingetragen.

Definitiver Grundbucheintrag

Der provisorische Grundbucheintrag wird im Anschluss nochmals durch einen anderen Mitarbeiter überprüft und auf definitiv gesetzt. Gemäss GBV Art. 89 Ziff. 3 erhält der Eintrag im Hauptbuch das Datum des Eintrags im Tagebuch. Die Nachführung im Grundbuch erfolgt also immer rückwirkend auf das Datum des Eingangs der Anmeldung (Tagebuch). Eine längere Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt bringt also keinerlei Nachteile für die Kundschaft mit sich.

Erledigungsmitteilung

Nachdem die Grundbuchanmeldung eingetragen ist, wird den beteiligten Parteien und der anmeldenden Person eine Erledigungsmitteilung zugestellt. Die Erledigungsmitteilung ist eine Zusammenfassung aller Einträge, Änderungen oder Löschungen, welche das Grundbuchamt vorgenommen hat. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Eintragungsprozess einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Gebührenrechnung

Einträge und Änderungen im Grundbuch sind gebührenpflichtig, Löschungen hingegen sind kostenlos. Die Grundbuchgebühren richten sich nach der Verordnung über die Grundbuchgebühren. Vor der Eintragung kann die Bezahlung oder die Sicherstellung der Gebühren verlangt werden (EGZGB Art. 93g Ziff. 3). Es ist deshalb möglich, dass das Grundbuchamt die Rechnung versendet, bevor der Eintragungsprozess abgeschlossen ist.